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WordPress.com ist eine gute Sache, vor allem für Anfänger was Blogging oder Webklitsche im allgemeinen angeht. Doch die meisten einigermaßen ambitionierten Blogger kommen mit den konzeptbedingten Einschränkungen irgendwann an ihre Grenzen, so also auch ich.
Der Käse war so lieb mir auf p-shuttle.de etwas Platz zu leihen, wo seit einigen Monaten nun mein eigenes WordPress tuckert. Bevor ich aber entgültig umzog, wollte ich erst einmal abwarten bis die Seite korrekt von Googles’ Spinnchen erfasst wird. Da alles soweit funktioniert und ich mein Blog in der neuen Form wohl behalte hier die neue Adresse, von mir, für euch:
>>mumpitz.p-shuttle.de <<
Bitte seid so nett und ändert die Adresse in eurem Blogroll ab, da ich die wordpress.com-Adresse zwar noch eine Weile leben lasse, jedoch ab jetzt nicht mehr aktualisieren werde.
Ich möchte mich abschließend formell bei den Machern von WordPress.com bedanken: es ist großartig wie solche Projekte es heute wirklich jedermann ermöglichen eine eigene Stimme im Web zu bekommen ohne sich mit Webspace, Domainredirection, Suchmaschinenoptimierung etc. auseinandersetzen zu müssen! Kudos!
Bis bald auf mumpitz.p-shuttle.de
Johannes
Es gibt kaum einen Rechtsbereich der für eine so breite Masse relevant ist und über den gleichzeitig so viel halbwissen herumschwirrt: Das deutsche Urheberrecht, kopieren von Medien und Nutzung von Tauschbörsen.
Da ich mir selbst über einige Sachen nicht klar war (und mich ein wenig von den anstehenden Klausuren ablenken musste) habe ich mir einige Zeit genommen und das Internetz nach Informationen von offizieller Seite durchsucht. Um ein wenig Klarheit in das Rechtsgewuschel zu bringen hier einige Erkenntnisse:
- Generell
liegt Recht liegt auf der Seite des Urhebers, das heißt: Wenn es zu irgendetwas noch keine gesetzliche Schrankenbestimmung gibt ist es verboten. Diese Schrankenbestimmungen interessieren den Bürger natürlich am meisten.
- Privatkopie
Da die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Haushalten irgendwann nicht mehr kontrollierbar war, wurde das Recht auf Privatkopien eingeführt, dafür allerdings die Urheberabgaben eingeführt (das heißt für euren Brenner habt ihr ca. 10€ an die Musik-, Film- und Verlagsindustrie abgegeben). Der Bundesgerichtshof legt die Privatkopie so aus dass bis zu 7 Kopien im kleinen privaten Kreis herrumschwirren dürfen, im digitalen Umfeld jedoch weniger.
Verboten sind Kopien aus offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen und neuerdings auch aus offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen. Letzterer Zusatz wird allerdings kaum Auswirkungen haben, da sich sowas im Internet nur sehr schwer nachvollziehen lässt.
Die Privatkopie darf sowohl analog als auch digital angefertigt werden. - Gemeinsam genutzter Anschluss
Auch wenn die Medienindustrie versucht zu verunsichern:
Es besteht keine Störhaftung. Das heißt wenn ein Mitnutzer illegal Musik verbreitet besteht in der Regel keine Haftung, auch wenn die Abmahnung an den Eigner adressiert ist. - Kopierschutz
Kopiergeschützte Medien dürfen nicht kopiert werden. Das betrifft einige im Umlauf befindlichen Audio-CDs und fast alle DVDs.
Allerdings(1): Interessanterweise gilt diese Regelung nicht für Computerprogramme(!).
Das bedeutet: Von Computerspielen darf man trotz SecureRom und SaveDisk Sicherungen erstellen. Read the rest of this entry »
Wie IT-Business berichtet will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen. Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die ZPÜ soll nun rückwirkend zum Jahresbeginn drastisch erhöhte Abgaben fordern: 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Festplattenspeicher. Bei einem empfohlenen Verkaufspreis von 329,- Euro für den iPod Classic mit 160-GB-Festplatte würde das eine Preissteigerung von knapp 200,- Euro auf über 500,- Euro bedeuten, da die Urheberabgabe auch noch mehrwertsteuerpflichtig ist. (…)
Betroffen ist nicht nur Apple sondern alle Hersteller, die so genannte vergütungspflichtige Produkte anbieten.
Die Liste mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.Quelle: Golem.de
Das ist mir jetzt doch einen Komentar wert.
Liebe Mitmenschen, Sie werden hier Zeuge eines geradezu wunderbar verstörenden Beispieles der offensichtlich ins Unermessliche entschwebenden Megalomanie der Musikindustrie!
Halten Sie einen Moment inne. Schließen Sie die Augen und lassen sie die Macht des Moments Ihre Gefühle ergreifen.
Ist das nicht ein einzigartiges Exempel an wildem Überlebenswillen, wie dieser seit Dekaden für tot erklärte Anachronismus es bis heute immer wieder fertig bekommt sich aufzuraffen um Sie und mich, Peter und Ute, ja alle von uns mit kleinen spitzen Nädelchen zu bewerfen?
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ist eine Gesellschaft deren Gesellschafter ein bunt zusammengewürfelter Eintopf aus Urheberrechtsschützern sind.
Als dieser Eintopf nun abends in der Kneipe seiner Wahl saß, an einem kühlen Bitburger alkoholfrei nippte und über die sowieso schon länger auf der ungeliebten Tagesordnung stehenden Abgebenerhöhung um rund 6500%(ja, so ist es) philosophierte war sicherlich heiter Lustigsein; Dass mit dieser Erhöhung die gesamte IT-Industrie, die Wirtschaft sowie Peter und Ute ein kleines bisschen ins finanzielle Schlingern geraten würden, konnte ja niemand ahnen. Wen stört es denn wirklich für seine 500GB festplatte nun ca 700€ bezahlen zu müssen? Es muss ja keiner mit einem Computer arbeiten. Früher ging das ja auch. Schließlich könnten Peter und Ute ja etwa 150.000 wiederrechtlich erworbene Musikdateien darauf speichern. Und das geht ja nun wirklich nicht. Eigentlich sollten sie sich freuen. Da kommen sie ja noch günstig weg. Das Pack.
Auch wenn der Eintopf sich wohl schwer tun wird seine visionären Ideen von den Herstellern abgesegnet zu bekommen zeigt das Ganze doch wunderbar anschaulich auf welchem Niveau die Diskussion geführt wird und schlimmer, was für Nasen die Macht haben uns zu Kasse beten.
Wie ein §73 (die Vergütungspflicht für Vervielfältigung) ins Urheberrechtsgesetz gelangen konnte ist mir rätselhaft. Die Unschuldsvermutung ist eine, wenn nicht die Grundlage einer rechtsstaatlichen Rechtsprechung, und definitiv nicht mit einer Pauschalgebühr auf alle Datenträger zu vereinbaren.
Ach ja, amüsanterweise kommen diese Gebühren eben nicht den freien Künstlern zugute sondern den Vertriebsfirmen, die damit eine ansonsten längst hirntote Industrie weiterhin an den Maschinen halten können. Wir finanzieren also nicht den Schutz des geistigen Eigentums der Künstler, sondern die Weiterexistenz derer, die das Prinzip Kunst an sich ad absurdum geführt haben in dem die Kunst nicht mehr als Kultureller Wert sondern dem entgegen als Kapitalquelle genutzt wird. Aber mehr dazu andermal.

