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Es gibt kaum einen Rechtsbereich der für eine so breite Masse relevant ist und über den gleichzeitig so viel halbwissen herumschwirrt: Das deutsche Urheberrecht, kopieren von Medien und Nutzung von Tauschbörsen.

Da ich mir selbst über einige Sachen nicht klar war (und mich ein wenig von den anstehenden Klausuren ablenken musste) habe ich mir einige Zeit genommen und das Internetz nach Informationen von offizieller Seite durchsucht. Um ein wenig Klarheit in das Rechtsgewuschel zu bringen hier einige Erkenntnisse:

  • Generell
    liegt Recht liegt auf der Seite des Urhebers, das heißt: Wenn es zu irgendetwas noch keine gesetzliche Schrankenbestimmung gibt ist es verboten. Diese Schrankenbestimmungen interessieren den Bürger natürlich am meisten.
  • Privatkopie
    Da die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Haushalten irgendwann nicht mehr kontrollierbar war, wurde das Recht auf Privatkopien eingeführt, dafür allerdings die Urheberabgaben eingeführt (das heißt für euren Brenner habt ihr ca. 10€ an die Musik-, Film- und Verlagsindustrie abgegeben).  Der Bundesgerichtshof legt die Privatkopie so aus dass bis zu 7 Kopien im kleinen privaten Kreis herrumschwirren dürfen, im digitalen Umfeld jedoch weniger.
    Verboten sind Kopien aus offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen und neuerdings auch aus offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen. Letzterer Zusatz wird allerdings kaum Auswirkungen haben, da sich sowas im Internet nur sehr schwer nachvollziehen lässt.
    Die Privatkopie darf sowohl analog als auch digital angefertigt werden.
  • Gemeinsam genutzter Anschluss
    Auch wenn die Medienindustrie versucht zu verunsichern:
    Es besteht keine Störhaftung. Das heißt wenn ein Mitnutzer illegal Musik verbreitet besteht in der Regel keine Haftung, auch wenn die Abmahnung an den Eigner adressiert ist.
  • Kopierschutz
    Kopiergeschützte Medien dürfen nicht kopiert werden. Das betrifft einige im Umlauf befindlichen Audio-CDs und fast alle DVDs.
    Allerdings(1): Interessanterweise gilt diese Regelung nicht für Computerprogramme(!).
    Das bedeutet: Von Computerspielen darf man trotz SecureRom und SaveDisk Sicherungen erstellen. Read the rest of this entry »