Wie IT-Business berichtet will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen. Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die ZPÜ soll nun rückwirkend zum Jahresbeginn drastisch erhöhte Abgaben fordern: 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Festplattenspeicher. Bei einem empfohlenen Verkaufspreis von 329,- Euro für den iPod Classic mit 160-GB-Festplatte würde das eine Preissteigerung von knapp 200,- Euro auf über 500,- Euro bedeuten, da die Urheberabgabe auch noch mehrwertsteuerpflichtig ist. (…)
Betroffen ist nicht nur Apple sondern alle Hersteller, die so genannte vergütungspflichtige Produkte anbieten.
Die Liste mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.
Quelle: Golem.de
Das ist mir jetzt doch einen Komentar wert.
Liebe Mitmenschen, Sie werden hier Zeuge eines geradezu wunderbar verstörenden Beispieles der offensichtlich ins Unermessliche entschwebenden Megalomanie der Musikindustrie!
Halten Sie einen Moment inne. Schließen Sie die Augen und lassen sie die Macht des Moments Ihre Gefühle ergreifen.
Ist das nicht ein einzigartiges Exempel an wildem Überlebenswillen, wie dieser seit Dekaden für tot erklärte Anachronismus es bis heute immer wieder fertig bekommt sich aufzuraffen um Sie und mich, Peter und Ute, ja alle von uns mit kleinen spitzen Nädelchen zu bewerfen?
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ist eine Gesellschaft deren Gesellschafter ein bunt zusammengewürfelter Eintopf aus Urheberrechtsschützern sind.
Als dieser Eintopf nun abends in der Kneipe seiner Wahl saß, an einem kühlen Bitburger alkoholfrei nippte und über die sowieso schon länger auf der ungeliebten Tagesordnung stehenden Abgebenerhöhung um rund 6500%(ja, so ist es) philosophierte war sicherlich heiter Lustigsein; Dass mit dieser Erhöhung die gesamte IT-Industrie, die Wirtschaft sowie Peter und Ute ein kleines bisschen ins finanzielle Schlingern geraten würden, konnte ja niemand ahnen. Wen stört es denn wirklich für seine 500GB festplatte nun ca 700€ bezahlen zu müssen? Es muss ja keiner mit einem Computer arbeiten. Früher ging das ja auch. Schließlich könnten Peter und Ute ja etwa 150.000 wiederrechtlich erworbene Musikdateien darauf speichern. Und das geht ja nun wirklich nicht. Eigentlich sollten sie sich freuen. Da kommen sie ja noch günstig weg. Das Pack.
Auch wenn der Eintopf sich wohl schwer tun wird seine visionären Ideen von den Herstellern abgesegnet zu bekommen zeigt das Ganze doch wunderbar anschaulich auf welchem Niveau die Diskussion geführt wird und schlimmer, was für Nasen die Macht haben uns zu Kasse beten.
Wie ein §73 (die Vergütungspflicht für Vervielfältigung) ins Urheberrechtsgesetz gelangen konnte ist mir rätselhaft. Die Unschuldsvermutung ist eine, wenn nicht die Grundlage einer rechtsstaatlichen Rechtsprechung, und definitiv nicht mit einer Pauschalgebühr auf alle Datenträger zu vereinbaren.
Ach ja, amüsanterweise kommen diese Gebühren eben nicht den freien Künstlern zugute sondern den Vertriebsfirmen, die damit eine ansonsten längst hirntote Industrie weiterhin an den Maschinen halten können. Wir finanzieren also nicht den Schutz des geistigen Eigentums der Künstler, sondern die Weiterexistenz derer, die das Prinzip Kunst an sich ad absurdum geführt haben in dem die Kunst nicht mehr als Kultureller Wert sondern dem entgegen als Kapitalquelle genutzt wird. Aber mehr dazu andermal.